Asylrecht - Ablehnung des Asylantrags
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Asylrecht - Ablehnung des Asylantrags
Zusammenfassung: Asylrecht – Ablehnung des Asylantrages
Schutzquote Afghanistan 47,9 % plus ca. 17 % nach Gerichtsverfahren
Aufenthaltssicherung kann nicht nur durch Asylverfahren gelingen – Aufenthaltsrecht ist Alternative
Landtagspetition und Härtefallkommission- unbedingt Fachpersonal ins Boot holen.
Kirchenasyl konkrete Hilfe bei Dublin-Abschiebung
Beispiel Afghanistan: Kirchenasyl nur Hilfe für Aufmerksamkeit und das neu Aufrollen des Falls – Überstellfrist läuft nicht ab.
Wenn Abschiebebescheid nicht zugestellt wurde, Akteneinsicht beantragen - oft Fehler der Behörden – Software vom BAMF stürzt regelmäßig ab – Datenverlust.
Grundsätzlich Recht zur Akteneinsicht – vollständigen Aktenauszug beantragen - Fax ans Bundesamt mit Antrag auf Einsicht, Name, Geburtsdatum, Aktenzeichen angeben.
Abgelehnt als „einfach unbegründet“:
- Bei Klage schiebt die Klage die Ausreisepflicht auf bis Ende des Gerichtsverfahrens
- Es wird nicht automatisch nach 30 Tagen abgeschoben – 30 Tage bis Klagefrist abgelaufen ist, danach nicht automatisch Abschiebung - „Kettenduldung“ häufiger Fall.
Afghanen, die im Iran oder in Pakistan aufgewachsen sind, sollten dies unbedingt offenlegen – zusätzlicher Gefährdungsaspekt, unbedingt in Anhörung berichten (mit Strukturen nicht vertraut, kein soziales Netzwerk, fremd in Afghanistan). Dass Afghanen, die im Iran oder in Pakistan gelebt haben, dorthin abgeschoben werden, ist ein Gerücht – der Iran nimmt nicht zurück, dem Anwalt war kein Fall bekannt, indem Afghanen in den Iran oder nach Pakistan abgeschoben werden sollten – Aufenthalt im Iran oder Pakistan erhöht die Chancen auf Bewilligung des Asylantrages.
Klage gegen „offensichtlich unbegründet“:
- Hat keine aufschiebende Wirkung
- Nur aufschiebende Wirkung, wenn zusätzlich Eilantrag gestellt und gewonnen wird
Unbedingt Wahrheit im Asylverfahren berichten, eine weniger spektakuläre Geschichte ist immer noch besser, als eine Lüge, die auffliegt.
Keine gefälschten Taliban-Briefe verwenden – seit die Abschiebepraxis verschärft wurde, geht in den Communities das Gerücht rum, dass ohne Taliban-Drohbrief als Beweis der Verfolgung, die Fluchtgründe nicht dramatisch genug sind und der Asylantrag abgelehnt wird. Folge: an der Konstablerwache werden miserabel gefälschte Taliban-Briefe verkauft, wer mit einem solchen Brief bei der Anhörung auftaucht, zerstört die eigene Glaubwürdigkeit.
Bei Geflüchteten aus Ländern, bei denen die Gefahr besteht, dass sie als „Wirtschaftsflüchtling“ bezeichnet und der Asylantrag abgelehnt wird, unbedingt auf die richtige Formulierung der Fluchtgründe Achten.
Existenzielle Bedrohung wegen Armut, kein Dach über dem Kopf, keine medizinische Versorgung, etc. sind Gründe, die für eine Bewilligung des Antrags sprechen – wird die selbe Sachlage als „schlechte wirtschaftliche Perspektive“ oder ähnlich beschrieben, ohne auf die existenzielle Bedrohung hinzuweisen, wird der Antrag sehr sicher abgelehnt.
Griechenland-Abschiebungen bald wieder aktuell.
Abschiebungen nach Bulgarien: wegweisendes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes: „Nach Bulgarien darf nicht abgeschoben werden“.
Kein Schutz, wenn bereits in Flüchtlingslager in der Türkei gelebt.
Einstellungsverfahren:
- Es ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich
- Antragsstellung innerhalb von 9 Monatan
Möglichkeit Asylfolgeverfahren:
- Verfahrensdauer 6 Monate bis 3 Jahre
Klageerhebung:
- Direkt beim Verwaltungsgericht Klage zur Niederschrift erheben
- Keine Anwaltspflicht beim Verwaltungsgericht
- Frist verpasst? Rechtshilfebelehrung ansehen, wenn fehlerhaft 1 Jahr Klagefrist
- Eine Woche Frist kann nur als boshaft gedeutet werden, angeblich dazu da, dass das Asylverfahren nicht verzögert wird, faktisch ist es die einzige Schnittstelle – die, bei der es um die Rechte der Betroffenen geht – an der auf Geschwindigkeit Wert gelegt wird, die Gerichte benötigen Monate.
Empfohlene Lektüren:
- Asylmagazin (als Abo, da Online die Artikel erst Monate später einzusehen sind). http://www.asyl.net/index.php?id=startseite
- Grundlagen des Asylverfahrens; Der Paritätische Gesamtverband http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/redaktion/Dokumente/Arbeitshilfen/2014-12-paritaet_asylverfahren_AUFL-2_web.pdf
- Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte; Der Paritätische
http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/Broschuere_Ausbildungsfoerderung_Fluechtlinge_Unionsbuerger-2017_web.pdf
- Fachhochschulverlag; Migrationsrecht, Asylrecht
http://fhverlag.de/index_haupt2.php?c=b&p=&UID=fL0x601hf4
- Website der Härtefallkommision, Arbeitsberichte
https://innen.hessen.de/buerger-staat/haertefallkommission
Schutzquote Afghanistan 47,9 % plus ca. 17 % nach Gerichtsverfahren
Aufenthaltssicherung kann nicht nur durch Asylverfahren gelingen – Aufenthaltsrecht ist Alternative
Landtagspetition und Härtefallkommission- unbedingt Fachpersonal ins Boot holen.
Kirchenasyl konkrete Hilfe bei Dublin-Abschiebung
Beispiel Afghanistan: Kirchenasyl nur Hilfe für Aufmerksamkeit und das neu Aufrollen des Falls – Überstellfrist läuft nicht ab.
Wenn Abschiebebescheid nicht zugestellt wurde, Akteneinsicht beantragen - oft Fehler der Behörden – Software vom BAMF stürzt regelmäßig ab – Datenverlust.
Grundsätzlich Recht zur Akteneinsicht – vollständigen Aktenauszug beantragen - Fax ans Bundesamt mit Antrag auf Einsicht, Name, Geburtsdatum, Aktenzeichen angeben.
Abgelehnt als „einfach unbegründet“:
- Bei Klage schiebt die Klage die Ausreisepflicht auf bis Ende des Gerichtsverfahrens
- Es wird nicht automatisch nach 30 Tagen abgeschoben – 30 Tage bis Klagefrist abgelaufen ist, danach nicht automatisch Abschiebung - „Kettenduldung“ häufiger Fall.
Afghanen, die im Iran oder in Pakistan aufgewachsen sind, sollten dies unbedingt offenlegen – zusätzlicher Gefährdungsaspekt, unbedingt in Anhörung berichten (mit Strukturen nicht vertraut, kein soziales Netzwerk, fremd in Afghanistan). Dass Afghanen, die im Iran oder in Pakistan gelebt haben, dorthin abgeschoben werden, ist ein Gerücht – der Iran nimmt nicht zurück, dem Anwalt war kein Fall bekannt, indem Afghanen in den Iran oder nach Pakistan abgeschoben werden sollten – Aufenthalt im Iran oder Pakistan erhöht die Chancen auf Bewilligung des Asylantrages.
Klage gegen „offensichtlich unbegründet“:
- Hat keine aufschiebende Wirkung
- Nur aufschiebende Wirkung, wenn zusätzlich Eilantrag gestellt und gewonnen wird
Unbedingt Wahrheit im Asylverfahren berichten, eine weniger spektakuläre Geschichte ist immer noch besser, als eine Lüge, die auffliegt.
Keine gefälschten Taliban-Briefe verwenden – seit die Abschiebepraxis verschärft wurde, geht in den Communities das Gerücht rum, dass ohne Taliban-Drohbrief als Beweis der Verfolgung, die Fluchtgründe nicht dramatisch genug sind und der Asylantrag abgelehnt wird. Folge: an der Konstablerwache werden miserabel gefälschte Taliban-Briefe verkauft, wer mit einem solchen Brief bei der Anhörung auftaucht, zerstört die eigene Glaubwürdigkeit.
Bei Geflüchteten aus Ländern, bei denen die Gefahr besteht, dass sie als „Wirtschaftsflüchtling“ bezeichnet und der Asylantrag abgelehnt wird, unbedingt auf die richtige Formulierung der Fluchtgründe Achten.
Existenzielle Bedrohung wegen Armut, kein Dach über dem Kopf, keine medizinische Versorgung, etc. sind Gründe, die für eine Bewilligung des Antrags sprechen – wird die selbe Sachlage als „schlechte wirtschaftliche Perspektive“ oder ähnlich beschrieben, ohne auf die existenzielle Bedrohung hinzuweisen, wird der Antrag sehr sicher abgelehnt.
Griechenland-Abschiebungen bald wieder aktuell.
Abschiebungen nach Bulgarien: wegweisendes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes: „Nach Bulgarien darf nicht abgeschoben werden“.
Kein Schutz, wenn bereits in Flüchtlingslager in der Türkei gelebt.
Einstellungsverfahren:
- Es ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich
- Antragsstellung innerhalb von 9 Monatan
Möglichkeit Asylfolgeverfahren:
- Verfahrensdauer 6 Monate bis 3 Jahre
Klageerhebung:
- Direkt beim Verwaltungsgericht Klage zur Niederschrift erheben
- Keine Anwaltspflicht beim Verwaltungsgericht
- Frist verpasst? Rechtshilfebelehrung ansehen, wenn fehlerhaft 1 Jahr Klagefrist
- Eine Woche Frist kann nur als boshaft gedeutet werden, angeblich dazu da, dass das Asylverfahren nicht verzögert wird, faktisch ist es die einzige Schnittstelle – die, bei der es um die Rechte der Betroffenen geht – an der auf Geschwindigkeit Wert gelegt wird, die Gerichte benötigen Monate.
Empfohlene Lektüren:
- Asylmagazin (als Abo, da Online die Artikel erst Monate später einzusehen sind). http://www.asyl.net/index.php?id=startseite
- Grundlagen des Asylverfahrens; Der Paritätische Gesamtverband http://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/redaktion/Dokumente/Arbeitshilfen/2014-12-paritaet_asylverfahren_AUFL-2_web.pdf
- Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte; Der Paritätische
http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/Broschuere_Ausbildungsfoerderung_Fluechtlinge_Unionsbuerger-2017_web.pdf
- Fachhochschulverlag; Migrationsrecht, Asylrecht
http://fhverlag.de/index_haupt2.php?c=b&p=&UID=fL0x601hf4
- Website der Härtefallkommision, Arbeitsberichte
https://innen.hessen.de/buerger-staat/haertefallkommission
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